Behandlungskosten

Wie wir abrechnen

Privatpatienten und gesetzlich versicherte Patienten erhalten in unserer Praxis die gleiche Behandlung. Bei Privatversicherten übernimmt die private Krankenkasse – je nach vereinbarter Selbstbeteiligung – die Behandlungskosten. Gesetzlich versicherte Patienten erhalten ebenfalls eine Rechnung nach GOÄ, der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte, die sie selbst begleichen.

Die Rechnungshöhe für eine augenärztliche Untersuchung liegt bei gesetzlich Versicherten zwischen 80,- und 120,- Euro. So braucht niemand Angst vor überzogenen Honoraren haben.

Viele gesetzlich versicherte Patienten wünschen sich eine augenärztliche Untersuchung und Behandlung ohne Zeitdruck und Massenabfertigung zu fairen Kosten. Dieser Patientengruppe ist eine überschaubare Honorierung der ärztlichen Leistungen etwas wert. Gerne informieren wir Sie vorab über die anfallenden Kosten.

Nachfolgende Beispiele für besondere Untersuchungen:

  • Notfallbehandlung (Entzündung, Fremdkörper) ca. 70,- Euro
  • Kleinkinduntersuchung 80,- Euro
  • Führerscheingutachten, Fliegergutachten, Sportbootgutachten 80,- Euro
  • Gesichtsfelduntersuchung 40,- Euro
  • Gutachten für die Bewerbung bei der Polizei 40,- Euro
  • Optische Kohärenztomographie (OTC) 105,- Euro
  • Brillenberatung und Brillenverordnung 80,- Euro
  • Kontaktlinsenanpassung zzgl. Kontaktlinsenmaterial 95,- Euro

Wir unterscheiden nicht zwischen Privat- und Kassenpatient. Jeder Patient darf sich bei seinem Privatarzt behandeln lassen und bekommt dadurch die für ihn optimale Behandlung.
Viele Leistungen können deshalb auch beim Privatarzt durchgeführt werden.